"MARKENPIRATEN"

"Fakes bei ebay"

Auch wenn Privatanbieter nicht ahnen,
dass sie gefälschte Markenware verkaufen wollen,
müssen sie die Sachen ohne Entschädigung wieder abgeben, so das Landgericht Berlin.
Ein Onlinesurfer hatte über das Internet-Auktionshaus ebay Hugo-Boss-Shirts angeboten. Nach eigenen Aussagen wusste er nicht, dass es sich um Imitate und damit um strafbare Markenpiraterie handelte. Er hatte die Hemden zuvor selbst bei ebay ersteigert und sie dann weiterverkaufen wollen, weil sie ihm nicht mehr gefielen. Aber auch, dass er selbst ahnungsloser Käufer war, half ihm vor Gericht nicht weiter. Die Shirts wurden eingezogen und auch die Vorbesitzer musste er nennen
(Landgericht Berlin,Az.103 O 149/01).
Quelle: Stiftung Warentest Nr. 9 2002

 
Produktpiraterie

„Die Uhr will ich auch ...."
Wer wollte nicht schon immer eine Nobeluhr der Marke xy oder ein Kleidungsstück der Marke xz? Die Originalprodukte sind oft zu teuer. Aber es gibt ja, so meint mancher, einen einfacheren Weg.
Schnell mal auf einen Straßenmarkt ins Nachbarland, auf manchen Flohmarkt oder ins Internet geguckt. Dort finden sich die „Marken"artikel zu einem deutlich günstigeren Preis. Doch leider sind es nur nachgemachte Waren, Plagiate, die von Produktpiraten meist im fernen Asien hergestellt wurden.
Und das kann teuer werden! Immer dann, wenn Waren, die mit einer geschützten Marke versehen sind, unberechtigt nachgemacht und vertrieben bzw. eingeführt werden, greift der Schutz des Markengesetzes.
Geschützt ist eine Marke, unabhängig davon, ob sie im Markenregister eingetragen ist oder nicht, immer dann, wenn sie im Geschäftsleben als solche gebraucht wird, wenn es sich eben um „Markenware" handelt.
Der Schutz, den das Markengesetz bietet ist ein mehrfacher:

Unterlassungsansprüche des Markenrechtsinhabers
hiermit kann der Markeninhaber den weiteren unberechtigten Gebrauch der Marke verhindern

Schadensersatzansprüche
hierzu zählen auch die Kosten eines Rechtsanwalts, der die Schutzansprüche des Markeninhabers geltend macht

Vernichtungsansprüche
Der Markeninhaber kann verlangen, das die mit dem geschützten Zeichen versehene Ware vernichtet wird

Antrag auf Grenzbeschlagnahme
hier kann der Markeninhaber beim Zoll beantragen, dass die gefälschte Ware bereits bei der Einfuhr nach Deutschland beschlagnahmt wird

Strafverfolgung
werden nicht nur wenige Einzelstücke eingeführt oder verkauft, so liegt zudem noch eine Straftat vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Derjenige, der ein vermeintlich billiges Schnäppchen erworben hat, muss grundsätzlich damit rechnen, dass ihm die Waren bei der Einreise nach Deutschland weggenommen werden und er u.U. nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche bezahlen muss. Treibt er gar Handel mit den Sachen, wobei auch ein einmaliger Verkauf mehrerer Stücke genügt, so droht auch noch Strafverfolgung.
Auch ist das vermeintliche Schnäppchen, wenn es um Haltbarkeit oder Funktionstüchtigkeit geht, meist eine Enttäuschung. Geht die Piratenware kaputt, kann man Gewährleistungsansprüche meist vergessen.
Beim Kauf von Markenware sollte man immer dann vorsichtig sein, wenn
diese an unüblichen Orten angeboten wird oder

die Ware deutlich unter dem üblichen Preis zum Verkauf steht
Auch die Bitte von Freunden oder Bekannten, „wenn Du mal wieder rüber fährst, bring mir doch ... mit", ist nicht nur dann gefährlich, wenn hier etwa Zigaretten über der Freimenge eingeschmuggelt werden sollen. Leicht wird aus der scheinbaren Gefälligkeit ein Verstoß gegen das Markengesetz mit den oben angesprochenen Konsequenzen! Nicht nur die mitgebrachte Ware ist weg, auch erhebliche Schadensersatzansprüche und die Strafverfolgung drohen.
So wird aus dem Schnäppchen für vielleicht 100 Mark schnell ein Verlustgeschäft von einigen tausend Mark!
Quelle:
http://www.justiz.bayern.de/sta-ho/tipps/produkt.htm
 

 

Warenzeichen

Was ist ein Warenzeichen?

Ein Warenzeichen ist ein Name oder ein Logo, das von einem Unternehmen zur Identifizierung seiner Waren bzw. Serviceleistungen benutzt wird. So ist beispielsweise eBay® der Name unseres Unternehmens, aber es ist auch ein Warenzeichen, das auf unserer Seite und verschiedenen eBay-Produkten benutzt wird. Coca-Cola® ist ein Warenzeichen, das beim Verkauf von alkoholfreien Getränken benutzt wird. Viele Warenzeichen sind eingetragen, aber ein Inhaber kann ein Warenzeichen auch schützen, ohne dass es eingetragen ist. Warenzeichengesetze dienen dem Zweck, Verbraucher davor zu bewahren, die Waren oder Serviceleistungen eines Unternehmens mit dem eines anderen zu verwechseln.

Sehen Sie bitte in den nachstehenden Richtlinien nach, um sich zu vergewissern, ob Sie beim Kauf oder Verkauf eines Artikels ein Warenzeichenrecht verletzen. Aufgrund dieser Richtlinien können Sie feststellen, ob Ihr Artikel eine Rechtsverletzung darstellt (z.B. das Marken- oder das Urheberrechtsgesetz verletzt) oder verboten ist (auf eBay Deutschland nicht erlaubt). Durch das Anbieten, den Verkauf oder den Kauf dieser Artikel sind Sie eventuell der zivil- oder strafrechtlichen Haftung ausgesetzt. Ihre Auktion könnte vorzeitig beendet und Sie könnten vom Handel auf eBay auf unbestimmte Zeit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss dieser Artikel von der Auktionsplattform trägt dazu bei, dass eBay ein sicherer Marktplatz für die Abwicklung von Geschäften ist.

Allgemeiner Grundsatz:
Sollte auf einem von Ihnen verkauften Produkt der Name oder das Logo eines Unternehmens angebracht sein, dieses aber von dem genannten Unternehmen nicht hergestellt oder genehmigt worden sein, so stellt der Verkauf dieses Produkts wahrscheinlich eine Rechtsverletzung dar.

Hier einige Beispiele von möglicherweise eine Rechtsverletzung darstellenden Artikeln:
Eine Uhr, auf deren Zifferblatt sich der Name Rolex® befindet, die aber nicht von Rolex hergestellt wurde;
Eine Handtasche, auf der sich der Name Chanel® befindet, die aber nicht von Chanel hergestellt wurde;
Eine Sonnenbrille, auf der sich der Name Oakley® befindet, die aber nicht von Oakley hergestellt wurde;
Ein in Heimarbeit hergestelltes Produkt, in dessen Namen der Markenname eines anderen Unternehmens dergestalt enthalten ist (z.B. Beanie™-Box), dass davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen das Produkt hergestellt oder genehmigt hat;
Eine Auktion, die das Logo eines Unternehmens dergestalt benutzt, dass der Eindruck erweckt wird, als käme der Auktionsartikel von diesem Unternehmen, wenn dies nicht der Fall ist;
Der Verkauf von „Preisverleihungs“-Videos, wie z.B. Oscar-„Screener“ und solche für Fernsehauszeichnungen werden von Filmstudios als Verletzung angesehen;
Ein gefälschtes Autogramm, das als Original verkauft wird;
Ersatzteile eines Epson®-Druckers, bei dem die Bestellnummer und der Name von Epson benutzt wird, jedoch nicht von Epson hergestellt wurde.
Die Aussage, dass ein Artikel „ähnlich Rolex“ oder „im Stil von Breitling“ " ist (oder ähnliche Vergleiche), wenn er nicht von einer dieser Firmen hergestellt wurde, ist auf eBay Deutschland nicht gestattet.

Benutzung von Haftungsausschlüssen.
Es ist einem Verkäufer nicht gestattet, denselben oder ähnliche Artikel mit Warenzeichen (oder Markennamen) auf eBay anzubieten und zu erklären, dass er keine Kenntnis über die Echtheit oder Gesetzmäßigkeit dieser Artikel hat oder die Haftung dafür ausschließt. Wir können den Käufern auf der eBay-Plattform nicht das Risiko zumuten, erst nach dem Kauf einer Ware zu erfahren, ob diese echt ist.

Verkäufer, die routinemäßig denselben Artikeltyp verkaufen, sollten sich vor Einstellung einer Auktion bei eBay davon überzeugen, dass es sich um Originalartikel handelt. Verkäufer sind für die von Ihnen verkauften Artikel verantwortlich und Haftungsausschlüsse (z.B. „Ich kann die Echtheit des Artikels nicht garantieren, bieten Sie also entsprechend“) haben normalerweise rechtlich keinen Bestand und schützen den Verkäufer nicht vor möglicher Haftung.
 
Quelle: http://pages.ebay.de/help/community/png-trademark.html

 

Lichterkette zum Gedenken an die Opfer sexueller Gewalt

Lichterkette zum Gedenken an die Opfer sexueller Gewalt

Mit dieser Lichterkette möchten wir den Kindern die durch sexuelle Gewalt ums Leben kamen gedenken. 

Johanna, Alexandra, Ulrike... 

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