1.) Du hast Probleme/Schwierigkeiten mit anderem bei eBay? Bitte speichere Dir s o f o r t die entsprechende Auktion, alle e-mails sowie alle weiteren Informationen über den Auktionspartner, wie z.B. seine und ggf. auch seine Homepage.
2.) Hast Du den Auktionspartner schon angerufen? Viele Fragen und Missverständnisse lassen sich so schneller lösen. Die Telefonnummer findest du z.B. hier im Telefonbuch . Du kannst auch HIER mal nachschauen. Außerdem könntest Du den Auktionspartner auch in diesen Thread einladen (per Telefon oder per e-mail). Er liest selber, was andere dazu denken und kann auch Stellung nehmen.
3.) Mahnung per Post (Einwurf-Einschreiben) mit Fristsetzung. Schreib konkret, was Du möchtest: Geld zurück? Oder Ware? Oder Preisminderung? Oder Rücktritt vom Kaufvertrag? Was möchtest Du? Und denk beim Formulieren da dran, dass Du das Schreiben in einem möglichen Gerichtsverfahren vorlegen musst oder der Staatsanwaltschaft, der Bank oder sonst wem (also bitte trotz allem freundlich und sachlich bleiben; keine Beschimpfungen, Beleidigungen oder Drohungen). Die persönlichen Daten eines Mitglieds kannst Du hier anfordern: Kontaktadresse bei eBay . Schreib außen auf’s Couvert Deinen vollständigen Namen und Anschrift drauf und auch “Wenn verzogen, bitte mit neuer Anschrift zurück“. Sollte der Brief nicht zurückkommen, hast du noch eine Bestätigung dafür, dass die Anschrift stimmt.
4.) Wenn alles nichts hilft, ist wahrscheinlich spätestens jetzt eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Dies bringt Dir zwar kein Geld / keine Ware, erhöht aber den Druck. Eine Anzeige gibt’s Du auf bei Deiner Polizeidienststelle vor Ort (und lass dich nicht abwimmeln mit Aussagen wie, das bringe sowieso nichts oder der Schaden ist zu gering oder so – Berichte in den eBay-Foren sprechen eine andere Sprache).
Solltest du in NRW wohnen, kannst du auch hier eine Online-Anzeige aufgeben: und dann bitte links auf Online-Anzeige klicken .
Solltest Du in BW wohnen, geht das hier: und dann bitte oben rechts auf Anzeigen klicken .
Weitere Links zu Polizeidienststellen in Deutschland und im Rest der Welt findest Du hier: und dann bitte links auf Polizei-Links klicken .
5.) Gleichzeitig mit der Anzeige solltest Du auch zivilrechtlich versuchen, Deine Ansprüche zu sichern. Denn nur das bringt Dir hoffentlich Deine Geld zurück. Natürlich kostet die Durchsetzung dieses Anspruchs weiteres Geld (und manch einer sagt: Dann werfe ich ja noch gutes Geld dem schlechten hinterher). Und Du wirst vielleicht Foren-Beiträge lesen wie “Das hat doch alles keinen Sinn“ oder “Wer Vorkasse leistet ist selber schuld“ usw. Lass Dich nicht beirren! Denn erstatten die Dir den Schaden? ... Für die Beantragung eines Mahnbescheides brauchst du keinen Anwalt. Eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit ist diese hier: einfache Beantragung eines Mahnbescheids . Legt der andere Widerspruch ein, wird beim zuständigen Gericht das streitige Verfahren durchgeführt. Legt er keinen Widerspruch ein, musst Du jetzt nur noch den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann hast Du einen vollstreckbaren Titel, um gegen den Schuldner vorgehen zu können (z.B. über den zuständigen Gerichtsvollzieher). Alle Kosten musst Du vorstrecken, erhöhen aber die Forderung gegenüber dem Schuldner.
6.) Gleichzeitig, während das alles läuft, denk bitte unbedingt auch an den eBay Käuferschutz . Lies Dir alles genau durch und beachte die angegebenen Fristen und Schritte für den möglichen Käuferschutz bei eBay. Lass Dich nicht durch angebliche Zusagen oder Vertröstungen hinhalten, denn die 60 Tage sind schnell rum. Speicher Dir auch diese Informationen von eBay ab.
Noch eins: Ich bin kein Rechtsanwalt und eine konkrete Rechtsberatung im Einzelfall darf hier auch nicht durchgeführt werden. Diese Standard-Antwort enthält Tipps, wie man vorgehen könnte. Erfahrungen anderer haben gezeigt, dass es erfolgreich war.
Viel Glück -)
Noch ein paar Links:
Das BGB
Das StGB
Willenserklärungen im Internet sind rechtsverbindlich Urteil BGH 07.11.2001
Online-Verträge sind rechtsverbindlich Urteil BGH 07.11.2001
BGH Lexetius.com/2002/2/272, Urteil vom 7. 11. 2001 - VIII ZR 13/ 01; OLG Hamm Urteil BGH 07.11.2001
Problem |
Lösung |
Wenn Du einen Artikel verkaufen willst, aber im Verkaufsformular hängen bleibst, dann lies doch mal bitte | Link funktioniert zur Zeit leider nicht |
Es könnte auch sein, dass Du Dich nochmals zum Lastschriftverfahren anmelden solltest | Link funktioniert zur Zeit leider nicht |
Jetzt hast Du den Artikel eingestellt, auch von eBay die Bestätigung bekommen, aber findest ihn trotzdem nicht, lies bitte hier | Link funktioniert zur Zeit leider nicht |
Es könnte aber auch sein, dass Du (ohne es zu wissen) im Wortfilter von eBay hängen geblieben bist. Weitere wichtige Infos hier | http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=34&thread=172062 |
Du möchtest Deine Artikelbeschreibung ergänzen oder verändern. Dann guck bitte | Auf Deine Auktion. Dort findest Du den Service für Verkäufer: Artikel überarbeiten | Ähnlichen Artikel verkaufen |
Informationen über gebräuchliche HTML-Befehle findest z.B. bei | http://pages.ebay.de/help/sellerguide/selling-html.html |
Du möchtest den Bietagenten nutzen, dann lies bitte | http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=55&thread=201982 |
Du hörst/liest von den verschiedenen Angebots-Möglichkeiten bei eBay, dann | http://pages.ebay.de/sell/tutorial/fixprice.html#ueberblick |
Du möchtest ein von Dir abgegebenes Gebot doch zurückziehen, dann lies | Link funktioniert zur Zeit leider nicht |
Du möchtest (oder musst) einen Bieter sperren, damit er bei Dir keine Gebote mehr abgeben kann, dann | http://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html |
27 goldene Regeln für Käufer und Verkäufer bei eBay | Link funktioniert zur Zeit leider nicht |
Weitere interessante Links:
Der eBay-Kostenrechner vom Wortfilter
viele Links zu eBay-Funktionen, Versand- und Paketdiensten, Tools Zahlungsabwicklung & Treuhand
WICHTIG: Haftungsausschluss / Disclaimer